Allgemeinverfügung für Faschingsumzug am 20.01.2024

16. Nov 2023

Die Gemeinde Landensberg erlässt gem. Art. 23 Abs. 1 LStVG zur Vermeidung von Gefahren, die anlässlich des Faschingsumzuges und der damit zusammenhängenden Veranstaltungen am Samstag, den 20.01.2024 entstehen können und nicht durch die Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO berücksichtigt werden, folgende Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Allgemeinverfügung für den Faschingsumzug am 20.01.2024: Allgemeinverfügung