Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Weiherweg II"

28. Okt 2021

Die Gemeinde Dürrlauingen hat am 4. Oktober 2021 beschlossen, für das Baugebiet „Weiherweg II“, Ortsteil Mönstetten, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Mönstetten westlich des Weiherwegs. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für neue Wohnbauflächen (allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 4. Oktober 2021 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Weiherweg II“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer Nr. 11 (Bauamt) vom 10. November 2021 bis einschl. 13. Dezember 2021 während folgender Amtszeiten öffentlich aus: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie zusätzlich Mittwoch 16:00 Uhr - 18:00 Uhr.

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