Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 11.11.2024 bis 13.12.2024.
In der Sitzung vom 12.02.2025 hat der Gemeinderatden Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 12.02.2025 gebilligt.
Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), kann mit der Begründung (Teil B) und dem Umweltbericht (Teil C) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 24.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Landensberg unter https://vgem-hw.de/bauen-planen/bauleitplanung/landensberg eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag von
07:30 Uhr – 12:00 Uhr,
Dienstag von
15:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Mittwoch von
16:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Freitag nach
Terminvereinbarung.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@landensberg.de) bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: Bekanntmachung
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht: Entwurf
Umweltrelevante Stellungnahmen: Stellungnahmen
Datenschutz: Datenschutzblatt
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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
In der Sitzung vom 11.09.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.09.2024 gebilligt.
Der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), kann mit der Begründung (Teil B) und dem Umweltbericht (Teil C) im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Landensberg unter https://www.vgem-hw.de/bauen-planen/bauleitplanung/landensberg.php eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 10, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr – 12:00 Uhr,
Dienstag von
15:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Donnerstag von
16:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Freitag nach
Terminvereinbarung
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Bekanntmachung Auslegung FNP
Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht: Vorentwurf
Datenschutz: Datenschutzblatt
Die Gemeinde Landensberg hat am 14.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Flurweg" Ortsteil Glöttweng Gemeinde Landensberg beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Flurweg" und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 10 im 1. Stock, zu den allgemeinen Öffnungszeiten vom 11.03.2022 bis einschließlich 12.04.2022 öffentlich aus. Nach Möglichkeit wird wegen der Coronapandemie um telefonische Terminvereinbarung unter (08222) 967638 gebeten. Folgende Planungsunterlagen können eingesehen werden:
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan: Bekanntmachung
Entwurf des Bebauungsplanes: Bebauungsplanentwurf
Begründung Bebauungsplan: Begründung
Datenschutzhinweise: Datenschutz
Die Gemeinde Landensberg hat am 09.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "PV-Anlage Fl.Nrn. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng" sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 11 im 1. Stock, zu den allgemeinen Öffnungszeiten vom 10.03.2021 bis einschließlich 12.04.2021 öffentlich aus. Nach Möglichkeit wird wegen der Coronapandemie um telefonische Terminvereinbarung unter (08222) 967638 gebeten. Folgende Planungsunterlagen können eingesehen werden:
Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan: Bekanntmachung FNP
Öffentliche Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungsplan: Bekanntmachung Bebauungsplan
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung: Flächennutzungsplanänderung
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Bebauungsplanentwurf
Begründung Flächennutzungsplan: Begründung FNP
Begründung Bebauungsplan: Begründung B-Plan
Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan: Erschließungsplan
Kurzbeitrag zum Artenschutz: Kurzbeitrag Artenschutz
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan: Umweltbez. Stellungnahmen FNP
Umweltbezogene Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan: Umweltbez. Stellungnahmen B-Plan
Datenschutzhinweise: Datenschutz
Die Gemeinde Landensberg hat am 09.09.2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung: