Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg


Flächennutzungsplanänderung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

In der Sitzung vom 11.09.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.09.2024 gebilligt.

Der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), kann mit der Begründung (Teil B) und dem Umweltbericht (Teil C) im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Landensberg unter https://www.vgem-hw.de/bauen-planen/bauleitplanung/landensberg.php eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 10, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während dieser Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Donnerstag  von  07:30 Uhr – 12:00 Uhr,
Dienstag                         von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Donnerstag                    von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Freitag                           nach Terminvereinbarung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Bekanntmachung Auslegung FNP

Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht: Vorentwurf

Datenschutz: Datenschutzblatt



Bebauungsplan "Flurweg" Ortsteil Glöttweng Gemeinde Landensberg

Die Gemeinde Landensberg hat am 14.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Flurweg" Ortsteil Glöttweng Gemeinde Landensberg beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Flurweg" und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 10 im 1. Stock, zu den allgemeinen Öffnungszeiten vom 11.03.2022 bis einschließlich 12.04.2022 öffentlich aus. Nach Möglichkeit wird wegen der Coronapandemie um telefonische Terminvereinbarung unter (08222) 967638 gebeten. Folgende Planungsunterlagen können eingesehen werden:

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan: Bekanntmachung
Entwurf des Bebauungsplanes: Bebauungsplanentwurf
Begründung Bebauungsplan: Begründung
Datenschutzhinweise: Datenschutz


Bebauungsplan "PV-Anlage Fl.Nrn. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng"

Die Gemeinde Landensberg hat am 09.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "PV-Anlage Fl.Nrn. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng" sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 11 im 1. Stock, zu den allgemeinen Öffnungszeiten vom 10.03.2021 bis einschließlich 12.04.2021 öffentlich aus. Nach Möglichkeit wird wegen der Coronapandemie um telefonische Terminvereinbarung unter (08222) 967638 gebeten. Folgende Planungsunterlagen können eingesehen werden:

Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan: Bekanntmachung FNP
Öffentliche Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungsplan: Bekanntmachung Bebauungsplan
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung: Flächennutzungsplanänderung
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Bebauungsplanentwurf
Begründung Flächennutzungsplan: Begründung FNP
Begründung Bebauungsplan: Begründung B-Plan
Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan: Erschließungsplan
Kurzbeitrag zum Artenschutz: Kurzbeitrag Artenschutz
Umweltbezogene Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan: Umweltbez. Stellungnahmen FNP
Umweltbezogene Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan: Umweltbez. Stellungnahmen B-Plan
Datenschutzhinweise: Datenschutz


Flächennutzungsplanänderung

Die Gemeinde Landensberg hat am 09.09.2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung: