Bauleitplanung der Gemeinde Winterbach


Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Rechbergreuthen III"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 31.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Rechbergreuthen III" beschlossen und am 26.02.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans für das Gebiet Flurnummern 125, 125/1, 126 und 134 Gemarkung Rechbergreuthen und die Begründung können nachstehend 
in der Zeit vom 11.03.2026 bis 15.04.2026
eingesehen werden.

Darüber hinaus liegen die in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen, sowie die diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden Rechtsvorschriften, in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus und sind auch über das zentrale Internetportal des Landes ( https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal ) zugänglich.
Ihre Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren richten Sie an bauleitplanung@neidl.de .

- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
- Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan
- Vorentwurf Vorhaben- und Erschließungsplan
- Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht
- Standortprüfung Planteil
- Standortprüfung Textteil


Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Rechbergreuthen II"

Der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach hat am 24.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Rechbergreuthen II" mit Begründung beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 83(TF), 130, 132, 326 Gmkg. Rechbergreuthen.

Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Sondergebiet (SO) für eine Photovoltaiknutzung auszuweisen.

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Rechbergreuthen II" und die Begründung mit Umweltbericht liegen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer 11, 1. Stock, in der Zeit vom 06.02.2023 - 10.03.2023

während der üblichen Dienstzeiten aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: Bekanntmachung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan: Entwurf

Vorhaben- und Erschließungsplan: Vorhaben- und Erschließungsplan

Begründung mit Umweltbericht: Begründung

Umweltbezogene Stellungnahme: Stellungnahme

Standortprüfung: Standortprüfung


Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Rechbergreuthen II"

Der Gemeinderat Winterbach hat am 21.07.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Rechbergreuthen II" im Ortsteil Rechbergreuthen zu billigen und für die Öffentlichkeit öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Die Planung dient der Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Der Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik gem. § 11 BauNVO ausweisen.

Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die jeweilige Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Abs. 2 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 11, 1. Stock, vom 08.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Vorentwurf

Vorhaben- und Erschließungsplan: Vorhaben- und Erschließungsplan

Begründung zur Planung: Begründung


Aufstellung und Erlass der Einbeziehungssatzung "Flur-Nr. 8/1 Gemarkung Winterbach"

Der Gemeinderat Witnerbach hat am 19.11.2020 beschlossen, für den Bereich "Flurnummer 8/1 der Gemarkung Winterbach" eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 11, 1. Stock vom 18.01.2021 bis einschließlich 18.02.2021 während der allgemeinden Dienststunden öffentlich aus.

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung Einbeziehungssatzung

Entwurfsplanung: Einbeziehungssatzung Entwurfsplanung

Begründung: Einbeziehungssatzung Begründung

Datenschutz-Infoblatt: Datenschutz-Infoblatt

(veröffentlicht am 08.01.2021)


Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Winterbach"

Der Gemeinderat Winterbach hat am 17.09.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Winterbach" im Ortsteil Rechbergreuthen zu billigen und für die Öffentlichkeit öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Der Bebauungsplan dient der Neuausweisung eines Gebietes für eine Freiflächenfotovoltaik.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 11, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: 

Bekanntmachung

Entwurfsplanung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Entwurfsplanung)

Vorhaben- und Erschließungsplan: Vorhaben- und Erschließungsplan (Entwurfsplanung)

Begründung und Umweltbericht: Begründung und Umweltbericht (Entwurfsplanung)

Standortprüfung: Standortprüfung

Abwägung aus der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Behörden und Trägerbeteiligung: Abwägungsbeschlüsse des Gemeinderats Winterbach

Bisherige Planung des Vorentwurfs:

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Vorentwurf

Vorhaben- und Erschließungsplan: Vorhaben-und Erschließungsplan

Begründung zur Planung: Begründung

Veröffentlicht auf der Homepage im Internet am 14.05.2020


Frühere Verfahren:

Bebauungsplan "Westliche Lehen II" im Ortsteil Rechbergreuthen

Lageplan

Der Gemeinderat Winterbach hat am 21.05.2015 beschlossen, den Bebauungsplan "Westliche Lehen II" im Ortsteil Rechbergreuthen aufzustellen. Der Bebauungsplan dient der Neuausweisung eines Wohnbaugebietes.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.08.2017 bis 18.09.2017 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 11, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: