Die Gemeinde Röfingen hat am 8. Dezember 2014 beschlossen, für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Das Plangebiet liegt im Mindeltal am südlichen Rand des
Gemeindegebietes und umfasst eine Fläche von ca. 44,3 ha. Die
Flächennutzungsplanänderung dient der Ausweisung neuer gewerblichen Bauflächen
für ein interkommunales Gewerbegebiet im Mindeltal bei gleichzeitiger
Rückführung bisher dargestellter gewerblicher Bauflächen am Siedlungsrand Röfingen
in Flächen für die Landwirtschaft.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 06. November 2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt.
Die Flächennutzungsplanänderung besteht aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 06. November 2023.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet "Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen" und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 29. Mai 2024 bis einschließlich 2. Juli 2024
im Internet unter https://vgem-hw.de/bauen-planen/bauleitplanung/roefingen.php veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, 1. Stock, Zimmer
11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwangwährend folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag-Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: nach Terminvereinbarung
Bekanntmachung über die öffemtliche Auslegung:
Teil A: Planzeichnung
Teil B: Schallgutachten
Teil B: Natur- und Artenschutz
Teil B: Lageplan tragfähiger Horizont unter GOK
Teil B: Lageplan Arsengehalt
Teil B: Lageplan Grundwasseroberfläche
Teil B: Geotechnische Schnitte
Teil B: Begründung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim: Stellungnahme
Datenschutz: Datenschutzblatt
Die Gemeinde Röfingen hat am 06.02.2023 beschlossen, für den Bereich der Flur Nrn. 198/1 und 198/2 einschl. Zufahrt Flur-Nr. 198/4, Gemarkung Roßhaupten mit einer Fläche von rund 2.450 qm eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen (siehe Lageplan).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Einbeziehungssatzung und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 05. Februar 2024 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
vom 08. März 2024 bis einschließlich 08. April 2024 im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag - Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: nach Terminvereinbarung
Teil A: Planentwurf
Teil B-C: Satzungsentwurf
Teil B-C Anlage: Immisionsschutztechnisches Gutachten
Datenschutz Infoblatt: Datenschutz
Die Gemeinde Röfingen hat am 8. Dezember 2014 beschlossen, für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Das Plangebiet liegt im Mindeltal am südlichen Rand des Gemeindegebietes und umfasst eine Fläche von ca. 44,3 ha. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Ausweisung neuer gewerblichen Bauflächen für ein interkommunales Gewerbegebiet im Mindeltal bei gleichzeitiger Rückführung bisher dargestellter gewerblicher Bauflächen am Siedlungsrand Röfingen in Flächen für die Landwirtschaft.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12. Juni 2023 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt.
Die Flächennutzungsplanänderung besteht aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 12. Juni 2023.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom 6. Juli 2023 bis einschließlich 8. August 2023
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag-Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung:
Bekanntmachung
Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:
Teil A: Planzeichnung
Teil B: Begründung mit Umweltbericht
Datenschutz: Datenschutzblatt
Die Gemeinde Röfingen hat am 12.09.2022 beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Grundstück Flur-Nr. 228, Gemarkung Röfingen" im Ortsteil Roßhaupten einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Parallel wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Röfingen geändert.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Roßhaupten, nördlich der Hauptstraße. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans einschließlich der externen Ausgleichsfläche ist nebenstehendem Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für neue Gewerbegebietsflächen gemäß § 8 BauNVO.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12. Juni 2023 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.
Der Bebauungsplan besteht aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Textliche Festsetzungen und Hinweise, Teil C: Begründung und Teil D: Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 12. Juni 2023.
Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Gewerbegebiet Grundstück Flur-Nr. 228, Gemarkung Röfingen", Gemeinde Röfingen im Ortsteil Roßhaupten liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, .1 Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom 06. Juli 2023 bis einschließlich 08. August 2023
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag-Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung:
Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:
Teil A: Planzeichnung
Teil B: Textliche Festsetzung und Hinweise
Teil C: Begründung
Teil D: Umweltbericht
Artenschutz: Fachbeitrag
Gewerbelärm: Schallgutachten
Landratsamt Günzburg: Stellungnahme
Bund Naturschutz in Bayern e.V.: Stellungnahme
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim: Stellungnahme
Datenschutz: Datenschutzblatt
Die Gemeinde Röfingen hat am 12.09.2022 beschlossen, für den Bereich „Gewerbliche Baufläche Grundstück Flur-Nr. 228, Gemarkung Röfingen" im Ortsteil Roßhaupten eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Parallel wird zur Flächennutzungsplanänderung ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Roßhaupten, nördlich der Hauptstraße. Der räumliche Geltungsbereich ist nebenstehendem Lageplan zu entnehmen. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12. Juni 2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt.
Die Flächennutzungsplanänderung besteht aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Begründung und Teil C: Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 12. Juni 2023.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet "Gewerbliche Baufläche Grundstück Flur-Nr. 228, Gemarkung Röfingen" liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, .1 Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom 06. Juli 2023 bis einschließlich 08. August 2023
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag-Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung:
Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:
Teil A: Planzeichnung
Teil B: Begründung
Teil C: Umweltbericht
Landratsamt Günzburg: Stellungnahme
Bund Naturschutz in Bayern e.V.: Stellungnahme
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim: Stellungnahme
Datenschutz: Datenschutzblatt
Die Gemeinde Röfingen hat am 12.09.2022 beschlossen, für den Bereich „Gewerbliche Baufläche Grundstück Flur-Nr. 228, Gemarkung Röfingen" im Ortsteil Roßhaupten eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Parallel wird zur Flächennutzungsplanänderung ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Roßhaupten, nördlich der Hauptstraße. Der räumliche Geltungsbereich ist nebenstehendem Lageplan zu entnehmen. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12. September den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt.
Die Flächennutzungsplanänderung besteht aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Begründung und Teil C: Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 12. September 2022.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet "Gewerbliche Baufläche Grundstück Flur-Nr. 228, Gemarkung Röfingen" liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, .1 Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom 21. Oktober 2022 bis einschließlich 22. November 2022
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung:
Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:
Teil A: Planzeichnung
Teil B: Begründung
Teil C: Umweltbericht
Datenschutz: Datenschutzblatt
Die Gemeinde Röfingen hat am 12.09.2022 beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Grundstück Flur-Nr. 228, Gemarkung Röfingen" im Ortsteil Roßhaupten einen Bebauungsplan im Sinne des &30 BauGB aufzustellen. Parallel wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Röfingen geändert.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Roßhaupten, nördlich der Hauptstraße. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans einschließlich der externen Ausgleichsfläche ist nebenstehendem Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für neue Gewerbegebietsflächen gemäß § 8 BauNVO.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12. September 2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt.
Der Bebauungsplan besteht aus Teil A: Planzeichnung, Teil B: Textliche Festsetzungen und Hinweise, Teil C: Begründung und Teil D: Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 12. September 2022.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Gewerbegebiet Grundstück Flur-Nr. 228, Gemarkung Röfingen", Gemeinde Röfingen im Ortsteil Roßhaupten liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, .1 Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom 21. Oktober 2022 bis einschließlich 22. November 2022
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Bekanntmachung über die Aufstellung und Auslegung:
Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:
Teil A: Planzeichnung
Teil B: Textliche Festsetzungen und Hinweise
Teil C: Begründung
Teil D: Umweltbericht
Anlage 1: Schallgutachten Gewerbelärm
Anlage 2: Fachbeitrag Artenschutz
Datenschutz: Datenschutzblatt
Der Gemeinderat Röfingen hat in seiner Sitzung vom 05.03.2018 beschlossen, für den Bereich "Flur-Nr. 96, Gemarkung Röfingen" eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 10, 1. Stock vom 22.01.2021 bis einschließlich 23.02.2021 während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier:
Der Gemeinderat der Gemeinde Röfingen hat am 28.04.2020 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Kirlesberg-Ost" im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern (Änderungsbebauungsplan). Der Änderungsbebauungsplan soll mehr Gestaltungsspielraum für die Bauherren schaffen. Der Bebauungsplan wird ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Entwurf des Änderungsbebauungsplans "Kirlesberg-Ost", 1. Änderung und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 08.06.2020 liegen gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BaugGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (Rathaus Haldenwang), Zimmer Nr. 11, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, in der Zeit vom 15.07.2020 bis einschließlich 17.08.2020 während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffnetlich aus: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung finden Sie hier: Bekanntmachung
Den Vorentwurf der Bebauungsplanzeichnung finden Sie hier: Bebauungsplanvorentwurf
Die Begründung zum Vorentwurf finden Sie hier: Begründung
Die aktuell gültige, genehmigte Planfassung des Bebauungsplans finden Sie hier: Genehmigte Planfassung
Die Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzrechtliche Information nach DSGVO
Erneute öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat Röfingen hat die Aufstellung eines sachlichen Teiflächennutzungsplanes beschlossen. Damit wird ein Rohstoffabbau unterhalb der raumbedeutsamen Schwelle auf Flächennutzungsplanebene geregelt. Der Gemeinderat hat am 02.03.2020 beschlossen, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungplanes erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 04.05.2020 bis 22.06.2020 im Bauamt des Rathauses Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer Nr. 11 (Bauamt) öffentlich aus.
Den Bekanntmachungstext können Sie hier einsehen:
Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:
Der Gemeinderat Röfingen hat am 18.09.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes "Kirlesberg-Ost" gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung i.d.F. vom 18.09.2017 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.10.2017 bis 16.11.2017 während der allgemeinen Dienststunden in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (zugleich Rathaus der Gemeinde Haldenwang), Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich kann der Umweltbericht i.d.F. vom 18.09.2017 sowie die Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg (Stellungnahme vom 26.07.2017) als wesentliche umweltbezogene Stellungnahme eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Näheres entnehmen sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung.