Breitbandausbau in der Gemeinde Landensberg im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGiBitR)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Landensberg nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu juergen.schuster@corwese.de, 08293/9653355.
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF): Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF): Verpflichtungserklärung Geodaten
Karte Markterkundung (PDF): Download vorläufiges Erschließungsgebiet Landensberg
Die Gemeinde Landensberg ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Landensberg bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung (PDF): Bekanntmachung Landensberg
Die Gemeinde Landensberg führt entsprechend der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) eine zusätzliche Markterkundung mit ergänzenden Adressen durch. Eine detaillierte Adressliste finden Sie als Download. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren sich bis spätestens 20.04.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Karte vorläufiges Erschließungsgebiet: Karte
Bekanntmachung Markterkundung: Bekanntmachung
Adressliste ergänzende Adressen: Adressliste
Die Gemeinde Landensberg hat eine
Markterkundung und eine zus. Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR
durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in den nachfolgenden Dateien
eingesehen werden.
Ergebnis Markterkundung: Ergebnis Markterkundung
Ergebnis zus. Markterkundung: Ergebnis zus. Markterkundung
Die Gemeinde Landensberg führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR ) durch.
Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:
„Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“
Die Gemeinde Landensberg beabsichtigt, mit miecom-Netzservice GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr.7 BayGibitR).
Bekanntmachung Ergebnis: Bekanntmachung
Die Gemeinde Landensberg hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Schwaben erhalten.
Erklärung der Gemeinde: Kooperationsvertrag
Vorherige Verfahren:
Hier finden Sie die aktuellen Veröffentlichungen für den Breitbandausbau der Gemeinde Landensberg: