Bauleitplanung der Gemeinde Haldenwang


Genehmigung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Haldenwang ist durch Eintritt der  Genehmigungsfiktion genehmigt.

Die Bekanntmachung der Genehmigung finden Sie hier:


Einbeziehungssatzung "Flur-Nrn. 82 und 86, Gemarkung Hafenhofen"

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat beschlossen, für den Bereich "Flur-Nrn. 82 und 86, Gemarkung Hafenhofen" eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist für die Einbeziehungssatzung nicht erforderlich.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Flur-Nrn. 82 und 86, Gemarkung Hafenhofen“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BaugGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (Rathaus Haldenwang), Zimmer Nr. 11, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Die Bekanntmachung der Auslegung finden Sie hier: Bekanntmachung

Den Plan der Einbeziehungssatzung finden Sie hier: Planungsentwurf

Die Erläuterung zum Planentwurf finden Sie hier: Textliche Festsetzung zum Planentwurf

Die Begründung zur Planung finden Sie hier: Begründung

Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung finden Sie hier: Artenschutz Relevanzprüfung

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Hinweis Datenschutz


Einbeziehungssatzung "Gartenstraße - Konzenberg"

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 17.05.2023 beschlossen, für den östlichen Bereich der Gartenstraße in Konzenberg eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist für die Einbeziehungssatzung nicht erforderlich.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Gartenstraße – Konzenberg“ der Gemarkung Konzenberg, am südöstlichen Ortsrand von Konzenberg und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (Rathaus Haldenwang), Zimmer Nr. 11, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, in der Zeit vom 02.06.2023 bis einschließlich 03.07.2023 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Die Bekanntmachung der Auslegung finden Sie hier: Bekanntmachung

Den Plan der Einbeziehungssatzung finden Sie hier: Planungsentwurf

Die Begründung zur Planung finden Sie hier: Begründung

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz-Infoblatt

Die Bekannmachung über den Satzungsbeschluss finden Sie hier: Bekanntmachung


Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Haldenwang

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 03.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu aufzustellen.

Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1987 und wurde mehrfach geändert. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan verfolgt die Gemeinde Haldenwang eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der integrierte Landschaftsplan enthält für das Gemeindegebiet Darstellungen von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16. November 2022 den 2. Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 19.Oktober 2022 gebilligt.

Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 19. Oktober 2022 liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß §4a BauGb i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang

vom Montag, 19. Dezember 2022 bis einschl. Freitag, 20. Januar 2023

während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffentlich aus:

Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Die Auslegungsfrist nach §3 Abs. 2 S. 1 BauGB wird nicht verkürzt.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: 


Aufstellung des Bebauungsplanes "Kirchenstraße" im Ortsteil Haldenwang

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kirchenstraße" in Haldenwang beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit bekanntgemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ersehen Sie hier: Bekanntmachung Kirchenstraße

Der Geltungsbereich ist aus folgendem Lageplan zu ersehen: Geltungsbereich Lageplan Bebauungsplan "Kirchenstraße"


Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Rohstoffabbau östlich des Mindeltals"

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat in seiner Sitzung vom 10.11.2021 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Rohstoffabbau östlich des Mindeltals" beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes wird hiermit bekanntgemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ersehen Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung

Der Geltungsbereich ist aus folgendem Lageplan zu ersehen: Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzngsplans "Rohstoffabbau östlich des Mindeltals"


Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Haldenwang

Entwurf (aktueller Planungsstand):

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 03.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu aufzustellen.

Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1987 und wurde mehrfach geändert. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan verfolgt die Gemeinde Haldenwang eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der integrierte Landschaftsplan enthält für das Gemeindegebiet Darstellungen von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Ein Planentwurf ist von Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach ausgearbeitet worden.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Stand 28. Juli 2021) liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang

vom 22. Dezember 2021 bis einschl. 24. Januar 2022

während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffentlich aus:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:

Vorentwurf:

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 03.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu aufzustellen.

Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1987 und wurde mehrfach geändert. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan verfolgt die Gemeinde Haldenwang eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der integrierte Landschaftsplan enthält für das Gemeindegebiet Darstellungen von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Ein Planentwurf ist von Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach ausgearbeitet worden.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (Stand 16. September 2020) liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang

vom 08. Oktober 2020 bis einschl. 09. November 2020

während folgender Zeiten (werktags) öffentlich aus:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:30 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 


Bebauungsplanänderung "Nachtweide/Grubenäcker 2. Änderung"

Die Gemeinde Haldenwang hat am 17. Juni 2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker“ zu ändern. Der Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker 2. Änderung“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde Haldenwang. Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes umfasst den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nachtweide/Grubenäcker“, ausgenommen des Überschneidungsbereiches in dem der Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker“ bereits durch den Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker Änderung und Erweiterung“ aufgehoben wurde. Durch den Änderungsbebauungsplan beabsichtigt die Gemeinde Haldenwang den Gestaltungsspielraum unter anderem hinsichtlich Dachform und -neigung durch Änderung bzw. Ergänzung der ortsgestalterischen Festsetzungen zu erweitern.

Ein Planentwurf ist von Kling Consult GmbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach ausgearbeitet worden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. September 2020 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Nachtweide/Grubenäcker 2. Änderung“ und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 15. September 2020, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen der VG Haldenwang (zugleich Rathaus der Gemeinde Haldenwang), Hauptstraße. 28, 89356 Haldenwang

vom 5. Oktober 2020 bis einschließlich 6. November 2020

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltrelevante Informationen liegen noch nicht vor.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: 


Einbeziehungssatzung "Flur-Nr. 227 Gemarkung Hafenhofen"

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 29.03.2020 beschlossen, für den Bereich "Flur-Nr. 227 Gemarkung Hafenhofen" eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Ein Umweltbericht gemäß " 2a BauGB ist für die Einbeziehungssatzung nicht erforderlich.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 227 der Gemarkung Hafenhofen, an der Orststraße am nordöstlichen Ortsrand von Hafenhofen und die Begründung liegen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BaugGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (Rathaus Haldenwang), Zimmer Nr. 11, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, in der Zeit vom 17.07.2020 bis einschließlich 17.08.2020 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Die Bekanntmachung der Auslegung finden Sie hier: Bekanntmachung

Den Plan der Einbeziehungssatzung finden Sie hier: Planungsentwurf

Die Begründung zur Planung finden Sie hier: Begründung

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Hinweis Datenschutz


Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Rohstoffabbau (Sand/Kies, Ton/Lehm) östlich des Mindeltals"

Der Gemeinderat Haldenwang hat die Aufstellung eines sachlichen Teiflächennutzungsplanes beschlossen. Damit wird ein Rohstoffabbau unterhalb der raumbedeutsamen Schwelle auf Flächennutzungsplanebene geregelt. Der Gemeinderat hat am 29.03.2020 beschlossen, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungplanes erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 04.05.2020 bis 22.06.2020 im Bauamt des Rathauses Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer Nr. 11 (Bauamt) öffentlich aus.

Den Bekanntmachungstext können Sie hier einsehen: 


Bebauungsplan "Am Friedhof" in Konzenberg

Die Gemeinde Haldenwang hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Friedhof" in Konzenberg beschlossen.Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 20.12.2019 bis 21.01.2020 im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, Zimmer Nr. 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Der Bekanntmachungstext, die Planung und Begründung sowie der geotechnische Bericht werden nachfolgend veröffentlicht:

Vorherige Bekanntmachungen, Pläne und sonstige Unterlagen (1. öffentliche Auslegung)

Bekanntmachungstext

Vorentwurf des Bebauungsplanes

Begründung zum Vorentwurf

Geotechnischer Bericht