Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Haldenwang ist durch Eintritt der Genehmigungsfiktion genehmigt.
Die Bekanntmachung der Genehmigung finden Sie hier:
Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat beschlossen, für den Bereich "Flur-Nrn. 82 und 86, Gemarkung Hafenhofen" eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist für die Einbeziehungssatzung nicht erforderlich.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Flur-Nrn. 82 und 86, Gemarkung Hafenhofen“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BaugGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (Rathaus Haldenwang), Zimmer Nr. 11, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Die Bekanntmachung der Auslegung finden Sie hier: Bekanntmachung
Den Plan der Einbeziehungssatzung finden Sie hier: Planungsentwurf
Die Erläuterung zum Planentwurf finden Sie hier: Textliche Festsetzung zum Planentwurf
Die Begründung zur Planung finden Sie hier: Begründung
Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung finden Sie hier: Artenschutz Relevanzprüfung
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Hinweis Datenschutz
Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 17.05.2023 beschlossen, für den östlichen Bereich der Gartenstraße in Konzenberg eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist für die Einbeziehungssatzung nicht erforderlich.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Gartenstraße – Konzenberg“ der Gemarkung Konzenberg, am südöstlichen Ortsrand von Konzenberg und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (Rathaus Haldenwang), Zimmer Nr. 11, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, in der Zeit vom 02.06.2023 bis einschließlich 03.07.2023 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Die Bekanntmachung der Auslegung finden Sie hier: Bekanntmachung
Den Plan der Einbeziehungssatzung finden Sie hier: Planungsentwurf
Die Begründung zur Planung finden Sie hier: Begründung
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz-Infoblatt
Die Bekannmachung über den Satzungsbeschluss finden Sie hier: Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 03.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu aufzustellen.
Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1987 und wurde mehrfach geändert. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan verfolgt die Gemeinde Haldenwang eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der integrierte Landschaftsplan enthält für das Gemeindegebiet Darstellungen von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16. November 2022 den 2. Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 19.Oktober 2022 gebilligt.
Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 19. Oktober 2022 liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß §4a BauGb i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom Montag, 19. Dezember 2022 bis einschl. Freitag, 20. Januar 2023
während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffentlich aus:
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Die Auslegungsfrist nach §3 Abs. 2 S. 1 BauGB wird nicht verkürzt.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:
Anlagen:
2.Entwurf Teil 1
2.Entwurf Teil 2
2.Entwurf Teil 3
2.Entwurf Landschaftsplan Teil 1
2.Entwurf Landschaftsplan Teil 2
Begründung 2.Entwurf
Umweltbericht 2.Entwurf
Beiplan Teil 1
Beiplan Teil 2
Beiplan Teil 3
Landschaftsplan Relief, Naturräume
Landschaftsplan Siedlungsentwicklung 1900 bis 2018
Landschaftsplan Geologie
Landschaftsplan Übersichtskarte Boden
Landschaftsplan Potenzielle Natürliche Vegetation
Landschaftsplan Landwirtschaftliche Standortkartierung (früher Agrarleitplan)
Landschaftsplan Geländeklima
Landschaftsplan Gewässer, Trink-/Hochwasserschutz
Landschaftsplan Schutzgebiete, Landschaftliche Vorgaben der Regionalplanung und des Waldfunktionsplanes
Landschaftsplan Bestand und Bewertung Arten und Lebensräume nach ABSP/ASK
Landschaftsplan Gegenüberstellung Nutzungstypen / Biotopausstattung
Landschaftsplan Ziele und Maßnahmen des ABSP zu Lebensraumtypen
Landschaftsplan Naherholung und Freizeit
Stellungnahme Entwurf
Stellungnahme Vorentwurf
Liste der Biotoptypen
Grafische Kurzübersicht Biotope
Auszug Regionalplan
Verordnung Westliche Wälder
Datenschutzhinweise: Datenschutzblatt
Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kirchenstraße" in Haldenwang beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ersehen Sie hier: Bekanntmachung Kirchenstraße
Der Geltungsbereich ist aus folgendem Lageplan zu ersehen: Geltungsbereich Lageplan Bebauungsplan "Kirchenstraße"
Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat in seiner Sitzung vom 10.11.2021 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Rohstoffabbau östlich des Mindeltals" beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes wird hiermit bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ersehen Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung
Der Geltungsbereich ist aus folgendem Lageplan zu ersehen: Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzngsplans "Rohstoffabbau östlich des Mindeltals"
Entwurf (aktueller Planungsstand):
Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 03.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu aufzustellen.
Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1987 und wurde mehrfach geändert. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan verfolgt die Gemeinde Haldenwang eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der integrierte Landschaftsplan enthält für das Gemeindegebiet Darstellungen von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Ein Planentwurf ist von Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach ausgearbeitet worden.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Stand 28. Juli 2021) liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom 22. Dezember 2021 bis einschl. 24. Januar 2022
während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffentlich aus:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:
Entwurf Landschaftsplan Teil 1
Entwurf Landschaftsplan Teil 2
Landschaftsschutzgebiet Augsburg Westliche Wälder
Potentielle natürliche Vegetation
Landwirtschaftliche Standortkartierung
Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)
Datenschutzhinweise: Datenschutzblatt
Vorentwurf:
Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 03.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu aufzustellen.
Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1987 und wurde mehrfach geändert. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan verfolgt die Gemeinde Haldenwang eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der integrierte Landschaftsplan enthält für das Gemeindegebiet Darstellungen von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Ein Planentwurf ist von Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach ausgearbeitet worden.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (Stand 16. September 2020) liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom 08. Oktober 2020 bis einschl. 09. November 2020
während folgender Zeiten (werktags) öffentlich aus:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:30 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Datenschutzhinweise: Datenschutzblatt
Vorentwurf Landschaftsplan Plan 1
Vorentwurf Landschaftsplan Plan 2
Vorentwurf Landschaftsplan Gesamt
Potentielle natürliche Vegetation
Landwirtschaftliche Standortkartierung
Arten-und Biotopschutzprogramm Bestand
Die Gemeinde Haldenwang hat am 17. Juni 2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker“ zu ändern. Der Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker 2. Änderung“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde Haldenwang. Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes umfasst den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nachtweide/Grubenäcker“, ausgenommen des Überschneidungsbereiches in dem der Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker“ bereits durch den Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker Änderung und Erweiterung“ aufgehoben wurde. Durch den Änderungsbebauungsplan beabsichtigt die Gemeinde Haldenwang den Gestaltungsspielraum unter anderem hinsichtlich Dachform und -neigung durch Änderung bzw. Ergänzung der ortsgestalterischen Festsetzungen zu erweitern.
Ein Planentwurf ist von Kling Consult GmbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach ausgearbeitet worden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. September 2020 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Nachtweide/Grubenäcker 2. Änderung“ und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 15. September 2020, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen der VG Haldenwang (zugleich Rathaus der Gemeinde Haldenwang), Hauptstraße. 28, 89356 Haldenwang
vom 5. Oktober 2020 bis einschließlich 6. November 2020
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen liegen noch nicht vor.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 29.03.2020 beschlossen, für den Bereich "Flur-Nr. 227 Gemarkung Hafenhofen" eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Ein Umweltbericht gemäß " 2a BauGB ist für die Einbeziehungssatzung nicht erforderlich.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 227 der Gemarkung Hafenhofen, an der Orststraße am nordöstlichen Ortsrand von Hafenhofen und die Begründung liegen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BaugGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (Rathaus Haldenwang), Zimmer Nr. 11, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, in der Zeit vom 17.07.2020 bis einschließlich 17.08.2020 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Die Bekanntmachung der Auslegung finden Sie hier: Bekanntmachung
Den Plan der Einbeziehungssatzung finden Sie hier: Planungsentwurf
Die Begründung zur Planung finden Sie hier: Begründung
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Hinweis Datenschutz
Der Gemeinderat Haldenwang hat die Aufstellung eines sachlichen Teiflächennutzungsplanes beschlossen. Damit wird ein Rohstoffabbau unterhalb der raumbedeutsamen Schwelle auf Flächennutzungsplanebene geregelt. Der Gemeinderat hat am 29.03.2020 beschlossen, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungplanes erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 04.05.2020 bis 22.06.2020 im Bauamt des Rathauses Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer Nr. 11 (Bauamt) öffentlich aus.
Den Bekanntmachungstext können Sie hier einsehen:
Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:
Die Gemeinde Haldenwang hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Friedhof" in Konzenberg beschlossen.Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 20.12.2019 bis 21.01.2020 im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, Zimmer Nr. 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Der Bekanntmachungstext, die Planung und Begründung sowie der geotechnische Bericht werden nachfolgend veröffentlicht:
Vorherige Bekanntmachungen, Pläne und sonstige Unterlagen (1. öffentliche Auslegung)