Öffnungszeiten wegen Corona
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Pandemie hält die Öffentlichkeit weiterhin fest im Griff und die Beschränkungen der Bayerischen Staatsregierung werden immer restriktiver. Daher muss auch weiterhin der Besucherverkehr im Rathaus auf das notwendigste Mindesmaß beschränkt werden. Bitte besuchen Sie das Rathaus nur in dringenden Fällen und nutzen Sie hierzu bitte die Möglichkeit einer Terminvereinbarung. Sie erreichen uns unter Telefon (08222) 9676-0.
Das Rathaus ist auch mittwochs nur noch bis 17.00 Uhr erreichbar. Sobald es die Pandemie und die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung wieder zulassen, werden wir das Rathaus selbstverständlich wieder öffnen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 96 der Gemarkung Röfingen
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Der Gemeinderat Röfingen hat in seiner Sitzung vom 05.03.2018 beschlossen, für den Bereich "Flur-Nr. 96, Gemarkung Röfingen" eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 10, 1. Stock vom 22.01.2021 bis einschließlich 23.02.2021 während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: Öffentliche Bekanntmachung
Die weiteren Planunterlagen ersehen Sie unter der Rubrik "Bauleitplanung unserer Mitgliedsgemeinden" oder mit folgendem Link: https://www.vgem-hw.de/index.php/bauleitplanungmitgliedsgemeinden/bauleitplanungroefingen
Corona - Öffnungszeiten des Rathauses
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Pandemie hält die Öffentlichkeit weiterhin fest im Griff und die Beschränkungen der Bayerischen Staatsregierung werden immer restriktiver. Daher muss auch weiterhin der Besucherverkehr im Rathaus auf das notwendigste Mindesmaß beschränkt werden. Bitte besuchen Sie das Rathaus nur in dringenden Fällen und nutzen Sie hierzu bitte die Möglichkeit einer Terminvereinbarung. Sie erreichen uns unter Telefon (08222) 9676-0.
Das Rathaus ist auch mittwochs nur noch bis 17.00 Uhr erreichbar. Sobald es die Pandemie und die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung wieder zulassen, werden wir das Rathaus selbstverständlich wieder öffnen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 8/1 der Gemarkung Winterbach
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Der Gemeinderat Witnerbach hat am 19.11.2020 beschlossen, für den Bereich "Flurnummer 8/1 der Gemarkung Winterbach" eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer Nr. 11, 1. Stock vom 18.01.2021 bis einschließlich 18.02.2021 während der allgemeinden Dienststunden öffentlich aus.
Unter der Rubrik "Bauleitplanung unserer Mitgliedsgemeinden" finden Sie alle Unterlagen der Auslegung uns weitere Informationen: https://www.vgem-hw.de/index.php/bauleitplanungmitgliedsgemeinden/bauleitplanungwinterbach
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
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Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang beteiligen sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.
Unter der Rubrik "Breitbandausbau in allen Mitgliedsgemeinden" ( https://www.vgem-hw.de/index.php/breitbandausbau ) informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie den Detailseiten der einzelnen Gemeinden sowie auf der Internetplattform des Bayerischen Breitbandzentrums auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/
Wasserzählerkarte jetzt online!
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Die Verwaltungsgemeinschaft Haldewang bietet ab diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, den Wasserzählerstand online abzugeben.
Für die Wasserabnehmer des Zweckverbandes Röfingen-Haldenwang (Ortsteile: Röfingen, Roßhaupten und Haldenwang) und der Gemeinde Landensberg (Ortsteile: Landensberg und Glöttweng) besteht
vom 28.10.2020 bis 24.11.2020
für die Wasserabnehmer der Gemeinde Haldenwang (nur Ortsteile: Hafenhofen/Eichenhofen und Konzenberg), Dürrlauingen (Ortsteile: Dürrlauingen, Mindelaltheim und Mönstetten), und der Gemeinde Winterbach (Ortsteile: Winterbach, Waldkirch und Rechbergreuthen) ,
vom 27.11.2020 bis 18.12.2020
die Möglichkeit, auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang über den Link „Wasserzählerkarte online: https://serviceportal.komuna.net/wzko/client/service/323832/haldenwang.do“ einzugeben. Vor diesen Stichtagen ist der Link noch nicht freigeschaltet!
Wir bitten Sie um rege Teilnahme an diesem Verfahren, auch aufgrund der „Corona-Situation“ und bedanken uns bereits jetzt für die Teilnahme.
Corona - Familienhilfe 2020
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Die aktuelle Lage in Deutschland wurde bestimmt durch die Verbreitung des Corona-Virus und die Maßnahmen des Staates zur Eindämmung des Virus. Gerade diese Maßnahmen bedeuten für viele Menschen wirtschaftliche Einbußen. Besonders betroffen von dieser Lage sind wirtschaftlich schwächer gestellte Familien mit Kindern, die im eigenen Haushalt leben.
Wir bieten deshalb, vorerst bis zum 30.12.2020, die „Corona-Familienhilfe 2020“ an.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt des Bayerischen Roten Kreuzes:
Informationsblatt BRK: Informationsblatt Corona-Familienhilfe 2020
Antrag auf Corona-Familienhilfe 2020: Antrag Corona-Familienhilfe 2020
Datenschutzinformation: Datenschutzinformation
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Rechbergreuthen"
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Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Rechbergreuthen" liegt in der zeit vom 24.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020 öffentlich aus. Weitere Informationen finden Sie unter unserer Rubrik "Bauleitplaung unserer Mitgliedsgemeinden: https://www.vgem-hw.de/index.php/bauleitplanungmitgliedsgemeinden/bauleitplanungwinterbach
Corona-Ampel
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Wir informieren Sie über die neue "Corona-Ampel"
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Haldenwang
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Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 03.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu aufzustellen.
Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1987 und wurde mehrfach geändert. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan verfolgt die Gemeinde Haldenwang eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der integrierte Landschaftsplan enthält für das Gemeindegebiet Darstellungen von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Ein Planentwurf ist von Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach ausgearbeitet worden.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (Stand 16. September 2020) liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom 08. Oktober 2020 bis einschl. 09. November 2020
während folgender Zeiten (werktags) öffentlich aus:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:30 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Bauleitplanungen unserer Mitgliedsgemeinden" : https://www.vgem-hw.de/index.php/bauleitplanungmitgliedsgemeinden/bauleitplanunghaldenwang
Änderung des Bebauungsplanes "Nachtweide/Grubenäcker"
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Die Gemeinde Haldenwang hat am 17. Juni 2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker“ zu ändern. Der Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker 2. Änderung“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde Haldenwang. Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes umfasst den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nachtweide/Grubenäcker“, ausgenommen des Überschneidungsbereiches in dem der Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker“ bereits durch den Bebauungsplan „Nachtweide/Grubenäcker Änderung und Erweiterung“ aufgehoben wurde. Durch den Änderungsbebauungsplan beabsichtigt die Gemeinde Haldenwang den Gestaltungsspielraum unter anderem hinsichtlich Dachform und -neigung durch Änderung bzw. Ergänzung der ortsgestalterischen Festsetzungen zu erweitern.
Ein Planentwurf ist von Kling Consult GmbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach ausgearbeitet worden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. September 2020 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Nachtweide/Grubenäcker 2. Änderung“ und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 15. September 2020, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen der VG Haldenwang (zugleich Rathaus der Gemeinde Haldenwang), Hauptstraße. 28, 89356 Haldenwang
vom 5. Oktober 2020 bis einschließlich 6. November 2020
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen liegen noch nicht vor.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Bauleitplanungen unserer Mitgliedsgemeinden" https://www.vgem-hw.de/index.php/bauleitplanungmitgliedsgemeinden/bauleitplanunghaldenwang
Rund um die Gartengrenze
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Nicht immer läuft das nachbarschaftliche Miteinander so reibungslos und friedlich, wie wir uns das wünschen. Häufig kochen die Emotionen in nachbarschaftlichen Streitigkeiten schnell hoch. In einer solchen Situation ist es besonders wichtig, nicht nur die eigenen Rechte, sondern auch die des anderen zu kennen.Deshalb möchten wir Ihnen mit der Broschüre der Bayerischen Staatsregierung eine Zusammenfassung der wichtigsten privatrechtlichen Regelungen im Nachbarrecht an die Hand geben. Denn Sie und Ihr Nachbar werden vermutlich noch längere Zeit nebeneinander wohnen. In der Regel wird es daher sinnvoll sein, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mit einem Ergebnis, das alle mittragen können, gestaltet sich das nachbarschaftliche Verhältnis meist harmonischer. In diesem Sinne wünscht Ihnen die Bayerische Staatsregierung und die Verwaltungsgemeinschaft eine gewinnbringende Lektüre
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg
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Die Gemeinde Landensberg hat am 09.09.2020 die Änderung ihres Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Planunterlagen und die Bekanntmachung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses finden Sie unter der Rubrik "Bauleitplanung unserr Mitgliedsgemeinden".
Auslegung des Bebauungsplanes "PV-Anlage Fl.Nrn. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng"
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Die Gemeinde Landensberg hat am 09.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes "PV-Anlage Fl.Nrn. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng" beschlossen.
Sie finden die Planunterlagen und die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung unter der Rubrik "Bauleitplanung unserer Mitgliedsgemeinden".
Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.nr. 227 der Gemarkung Hafenhofen
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Unter der Rubrik Bauleitplanung unserer Mitgliedsgemeinden finden Sie die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung für die Einbeziehungssatzung "Flur-Nr. 227 Gemarkung Hafenhofen" der Gemeinde Haldenwang.