Änderung der gesetzlichen Vorgaben für Passfotos

14. Apr 2025

Ab 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern. Nachstehend werden die Änderungen erläutert:

Was ändert sich ab 01.05.2025?

  • Passfotos direkt in der VG Haldenwang: Sobald die Bundesdruckerei das Fotoaufnahmegerät ausgeliefert hat, wird die VG Haldenwang eine Möglichkeit zur Erstellung eines digitalen Passbildes vor Ort anbieten. Wird für ein Ausweisdokument – Reisepass, Personalausweis – das Lichtbild in der Behörde angefertigt, fällt eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6,00 € an. Diese Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt und dürfen nicht an die antragstellende Person übermittelt werden.
  • Passfotos vom Fotografen: Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passfotos weiterhin von registrierten Fotografen erstellt werden. Teilnehmende Fotografen finden Sie unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen, Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
  • Übermittlung an Behörden: Ihr Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
  • Mehr Sicherheit für Dokumente: Diese Änderung soll Identitätsdiebstahl verhindern und die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen.

Wir bitten um Beachtung.