Bauleitplanung der Gemeinde Dürrlauingen


Änderung des Bebauungsplans "Halde" in Dürrlauingen

Die Gemeinde Dürrlauingen hat am 8. November 2021 beschlossen, den Bebauungsplan "Halde" zu ändern und den Bebauungsplan "Halde - 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Durch die Bebauungsplanänderung soll ein im Bebauungsplan "Halde" festgesetzter Spielplatz als allgemeines Wohngebiet planungsrechtlich gesichert werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16. Januar 2023 den 2. Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet "Halde - 1. Änderung" und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 16. Januar 2023, liegen gemäß §4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (zugleich Rathaus der Gemeinde Haldenwang), 1. Stock, Zimmer 11 (Bauamt), Anschrift Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang

vom 15. Februar 2023 bis einschl. 20. März 2023

während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffentlich aus*:
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Dienstag:       15:00 Uhr - 17:00 Uhr
zusätzlich Mittwoch:       16:00 Uhr - 18:00 Uhr
*Es wird darauf hingewiesen, dass diese Öffnungszeiten vorläufig bis 01.03.2023 gelten. Bezüglich der Öffnungszeiten ab dem 01. März 2023 wird auf die Veröffentlichung der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang verwiesen.

Hier finden Sie die vollständige öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung

Planungsunterlagen:

Bebauungsplan 2. Entwurf
Begründung zum Bebauunngsplan 2. Entwurf
Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth
Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg



Aufstellung des Bebauungsplanes Weiherweg II (2.Entwurf)

Die Gemeinde Dürrlauingen hat am 4. Oktober 2021 beschlossen, für das Baugebiet „Weiherweg II“, Ortsteil Mönstetten, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Mönstetten westlich des Weiherwegs. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für neue Wohnbauflächen (allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 9. Mai 2022 den 2. Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Weiherweg II“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer Nr. 11 (Bauamt) vom 13. Juni 2022 bis einschl. 15. Juli 2022 während folgender Amtszeiten öffentlich aus: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie zusätzlich Mittwoch 16:00 Uhr - 18:00 Uhr.

Hier finden Sie die vollständige öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung

Datenschutzblatt: Datenschutzinformationsblatt

Planungsunterlagen:

Bebauungsplan 2. Entwurf (Planzeichnung mit Satzung)
Begründung zum Bebauungsplan 2.Entwurf


Änderung des Bebauungsplans "Halde" in Dürrlauingen

Die Gemeinde Dürrlauingen hat am 08.11.2021 beschlossen, den Bebauungsplan "Halde", Ortsteil Dürrlauingen, durch den Bebauungsplan "Halde - 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Der Bebauungsplan wird ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Auf die unten aufgeführte Bekanntmachung wird verwiesen. Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes wurde in der gleichen Sitzung am 08.11.2021 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Halde - 1. Änderung“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer Nr. 11 (Bauamt) vom 26. November 2021 bis einschl. 30. Dezember 2021 während folgender Amtszeiten öffentlich aus: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie zusätzlich Mittwoch 16:00 Uhr - 18:00 Uhr.

Hier finden Sie die vollständige öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung

Planungsunterlagen:

Bebauungsplan mit Satzung

Begründung zum Bebauungsplan

Datenschutzblatt


Aufstellung des Bebauungsplanes Weiherweg II

Die Gemeinde Dürrlauingen hat am 4. Oktober 2021 beschlossen, für das Baugebiet „Weiherweg II“, Ortsteil Mönstetten, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Mönstetten westlich des Weiherwegs. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für neue Wohnbauflächen (allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 4. Oktober 2021 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Weiherweg II“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer Nr. 11 (Bauamt) vom 10. November 2021 bis einschl. 13. Dezember 2021 während folgender Amtszeiten öffentlich aus: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie zusätzlich Mittwoch 16:00 Uhr - 18:00 Uhr.

Hier finden Sie die vollständige öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung

Datenschutzblatt: Datenschutzinformationsblatt

Planungsunterlagen:

Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung mit Satzung)

Begründung

Städtebaulicher Rahmenplan

Schallgutachten

Spartenplan


Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Rohstoffabbau (Sand/Kies, Ton/Lehm) östlich des Mindeltals"

Erneute öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat Dürrlauingen hat die Aufstellung eines sachlichen Teiflächennutzungsplanes beschlossen. Damit wird ein Rohstoffabbau unterhalb der raumbedeutsamen Schwelle auf Flächennutzungsplanebene geregelt. Der Gemeinderat hat am 02.03.2020 beschlossen, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungplanes erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 04.05.2020 bis 22.06.2020 im Bauamt des Rathauses Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer Nr. 11 (Bauamt) öffentlich aus.

Den Bekanntmachungstext können Sie hier einsehen: Bekanntmachung

Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:

Entwurf

Begründung

Raumanalyse

Umweltbezogene Stellungnahmen

Auf der Homepage der VGem Haldenwang veröffentlicht am 23.04.2020
Für die Richtigkeit: Frank Rupprecht, Geschäftsstellenleiter


Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlicher Eichenweg - 1. Änderung"

hier: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrlauingen hat in seiner Sitzung vom 16.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes "Westlicher Eichenweg - 1. Änderung" mit Begründung in der Fassung vom 08.11.2019 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13 a BauGB wird der Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Süden der Gemeinde Dürrlaunigen zwischen der Hauptstraße und der Konzenberger Straße und umfasst die Grundstücke mit den Flurnnummern 20, 130 und 135 der Gemarkung Dürrlauingen. Der Entwurf mit Begrüdung in der Fassung vom 08.11.2019 liegt in der Zeit vom 30.12.2019 bis 27.01.2010 im Rathaus Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Weitere Unterlagen zur Auslegung finden sie nachfolgend:

Auslegungsbekanntmachung

Bebauungsplanentwurf

Bebauungsplanentwurf - textliche Festsetzungen und Begründung


Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Rohstoffabbau (Sand/Kies, Ton/Lehm) östlich des Mindeltals"

Der Gemeinderat Dürrlauingen hat die Aufstellung eines sachlichen Teiflächennutzungsplanes beschlossen. Damit wird ein Rohstoffabbau unterhalb der raumbedeutsamen Schwelle auf Flächennutzungsplanebene geregelt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 12.04.2019 bis 13.05.2019 im Bauamt des Rathauses Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, öffentlich aus. Den Bekanntmachungstext können Sie hier einsehen: Bekanntmachung

Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:

Entwurf

Begründung

Raumanalyse

Umweltbezogene Stellungnahmen


Baugebiet "Weiherweg" in Mönstetten

Lageplan

Der Gemeinderat Dürrlauingen hat am 24.10.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Weiherweg" und am 25.09.2017 die Fortführung des Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB "Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung i.d.F. vom 25.09.2017 und Schallgutachten Sportanlagenlärm i.d.F. vom 22.12.2016 sowie Baugrundgutachten i.d.F. vom 28.04.2016 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.10.2017 bis 16.11.2017 während der allgemeinen Dienststunden in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (zugleich Rathaus der Gemeinde Haldenwang), Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, zu jedermanns Einsicht aus.

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen bisher keine vor.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Näheres entnehmen sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung.

Auslegungsbekanntmachung

Bebauungsplanentwurf

Begründung zum Bebauungsplan

Weitere Unterlagen:

Baugrundgutachten: Baugrundgutachten; Lageplan Untersuchungsstellen; Geotechnische Schnitte; Schichtenverzeichnis; Bodenmechanische Laborversuche; Chemische Laborversuche

Schallgutachten: Schallgutachten

Städtebaulicher Rahmenplan: Rahmenplan