Breitbandausbau Winterbach

Breitbandausbau in der Gemeinde Winterbach im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGiBitR)

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Winterbach nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu juergen.schuster@corwese.de08293/9653355.

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF): Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF): Verpflichtungserklärung Geodaten

Karte Markterkundung (PDF): Download vorläufiges Erschließungsgebiet Winterbach

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Winterbach ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Winterbach bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

ACHTUNG: Fristverlängerung bis zum 07.05.2021

Bekanntmachung (PDF): Bekanntmachung Winterbach

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Winterbach hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung: Ergebnis Markterkundung

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Winterbach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.
Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 17.05.2022 um 11:00 Uhr einzureichen.

ACHTUNG: Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 22.07.2022 um 11:00 Uhr verlängert !

Bekanntmachung Auswahlverfahren: Bekanntmachung

Wertungsvorgehen: Wertungsvorgehen

Karte Erschließungsgebiet: Karte

Liste förderfähiger Adressen: Adressliste

Adressen zu den Erschließungsgebieten

Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Nutzungserklärung Geodaten: Nutzungsbedingungen

Verpflichtungserklärung Geodaten: Verpflichtungserklärung

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Die Gemeinde Winterbach beabsichtigt, mit miecom Netzservice GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen (vgl. Nr.7 BayGibitR).

Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Winterbach hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Schwaben erhalten.

Förderschritt 7: Kooperationsvertrag

Erklärung der Gemeinde: Kooperationsvertrag


Vorherige Verfahren:

Auswahlentscheidung

Die Gemeinde Winterbach beabsichtigt, mit miecom Netzservice GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen. Die Bekanntmachung finden Sie hier: