08. Apr 2026
Die Gemeinde Landensberg bietet zwei Baugrundstücke (die je mit der Hälfte eines Doppelhauses bebaut werden können) im Neubaugebiet "Flurweg" zum Verkauf an. Mehr Informationen finden Sie hier:
Grundstück 1: ca. 407 m²
Grundstück 2: ca. 387 m²
- Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren
- Der Zuschlag erfolgt grundsätzlich an den Höchstbietenden (Mindestgebot 250,00 € / m²)
- Die Gemeinde behält sich ausdrücklich vor, nicht an den Höchstbietenden zu verkaufen oder das Verfahren jederzeit aufzuheben.
- Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht nicht.
- Es gilt der Bebauungsplan "Flurweg" der Gemeinde Landensberg. Den Bebauungsplan finden Sie untenstehend oder unter:
https://www.vgem-hw.de/bauen-planen/bauleitplanung/landensberg.php
- Angebote sind zu richten an die Gemeinde Landensberg, Kirchweg 2, 89361 Landensberg, E-Mail: landensberg@gemeinde.de
- Abgabefrist: 08.05.2026
- Lageplan
- Drohenenfotos (Bitte bachten Sie den Lageplan bezüglich der Grundstücksgrößen):