25. Jan 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach hat am 24.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Rechbergreuthen II" mit Begründung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 83(TF), 130, 132, 326 Gmkg. Rechbergreuthen.
Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Sondergebiet (SO) für eine Photovoltaiknutzung auszuweisen.
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Rechbergreuthen II" und die Begründung mit Umweltbericht liegen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer 11, 1. Stock, in der Zeit vom 06.02.2023 - 10.03.2023
während der üblichen Dienstzeiten aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für
die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: Bekanntmachung