Bekanntmachung über die Auslegung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Haldenwang (2.Entwurf)

15. Dez 2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Haldenwang hat am 03.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu aufzustellen.

Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1987 und wurde mehrfach geändert. Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan verfolgt die Gemeinde Haldenwang eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der integrierte Landschaftsplan enthält für das Gemeindegebiet Darstellungen von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16. November 2022 den 2. Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 19.Oktober 2022 gebilligt.

Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 19. Oktober 2022 liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß §4a BauGb i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Haldenwang, 1. Stock, Zimmer 11, Anschrift: Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang

vom Montag, 19. Dezember 2022 bis einschl. Freitag, 20. Januar 2023

während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffentlich aus:

Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: zusätzlich 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch: zusätzlich 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Die Auslegungsfrist nach §3 Abs. 2 S. 1 BauGB wird nicht verkürzt.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Planung, alle zugehörigen Unterlagen sowie die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: