Grundsteuerreform 2025

16. Mär 2022

Ab Juli 2022 müssen Erklärungen zur neuen Grundsteuer beim Finanzamt abgegeben werden. Weitere Infos hierzu finden Sie unter: www.grundsteuer.bayern.de

Ab dem 01.07.2022 können die Erklärungen eingereicht werden. Die Grundsteuererklärung muss bis zu dem 31.01.2023 abgegeben sein. Weitere Informationen zu der Grundsteuer finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de .