Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

29. Nov 2023

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Weitere Informationen finden Sie hier:

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Für weitere Informationen und die Gründe verweisen wir auf die Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html;jsessionid=0948E8BACA82448237F635DE7F3AB9D0.2_cid378#f16125490

Unter folgendem Link erhalten Sie weitere allgemeine Informationen zum Thema Ausweis und Pass:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html