Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Rohstoffabbau (Sand/Kies, Ton/Lehm) östlich des Mindeltals"
Erneute öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat Dürrlauingen hat die Aufstellung eines sachlichen Teiflächennutzungsplanes beschlossen. Damit wird ein Rohstoffabbau unterhalb der raumbedeutsamen Schwelle auf Flächennutzungsplanebene geregelt. Der Gemeinderat hat am 02.03.2020 beschlossen, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungplanes erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 04.05.2020 bis 22.06.2020 im Bauamt des Rathauses Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, 1. Stock, Zimmer Nr. 11 (Bauamt) öffentlich aus.
Den Bekanntmachungstext können Sie hier einsehen: Bekanntmachung
Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:
Auf der Homepage der VGem Haldenwang veröffentlicht am 23.04.2020
Für die Richtigkeit: Frank Rupprecht, Geschäftsstellenleiter
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Westlicher Eichenweg - 1. Änderung"
hier: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrlauingen hat in seiner Sitzung vom 16.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes "Westlicher Eichenweg - 1. Änderung" mit Begründung in der Fassung vom 08.11.2019 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13 a BauGB wird der Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Süden der Gemeinde Dürrlaunigen zwischen der Hauptstraße und der Konzenberger Straße und umfasst die Grundstücke mit den Flurnnummern 20, 130 und 135 der Gemarkung Dürrlauingen. Der Entwurf mit Begrüdung in der Fassung vom 08.11.2019 liegt in der Zeit vom 30.12.2019 bis 27.01.2010 im Rathaus Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, Zimmer 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einischt öffentlich aus.
Weitere Unterlagen zur Auslegung finden sie nachfolgend:
Bebauungsplanentwurf - textliche Festsetzungen und Begründung
Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Rohstoffabbau (Sand/Kies, Ton/Lehm) östlich des Mindeltals"
Der Gemeinderat Dürrlauingen hat die Aufstellung eines sachlichen Teiflächennutzungsplanes beschlossen. Damit wird ein Rohstoffabbau unterhalb der raumbedeutsamen Schwelle auf Flächennutzungsplanebene geregelt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 12.04.2019 bis 13.05.2019 im Bauamt des Rathauses Haldenwang, Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, öffentlich aus. Den Bekanntmachungstext können Sie hier einsehen: Bekanntmachung
Hier finden Sie die Unterlagen zur Auslegung:
Baugebiet "Weiherweg" in Mönstetten
Der Gemeinderat Dürrlauingen hat am 24.10.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Weiherweg" und am 25.09.2017 die Fortführung des Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB "Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung i.d.F. vom 25.09.2017 und Schallgutachten Sportanlagenlärm i.d.F. vom 22.12.2016 sowie Baugrundgutachten i.d.F. vom 28.04.2016 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.10.2017 bis 16.11.2017 während der allgemeinen Dienststunden in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (zugleich Rathaus der Gemeinde Haldenwang), Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang, zu jedermanns Einsicht aus.
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen bisher keine vor.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Näheres entnehmen sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung.
Weitere Unterlagen:
Baugrundgutachten: Baugrundgutachten; Lageplan Untersuchungsstellen; Geotechnische Schnitte; Schichtenverzeichnis; Bodenmechanische Laborversuche; Chemische Laborversuche
Schallgutachten: Schallgutachten
Städtebaulicher Rahmenplan: Rahmenplan